Sollten sich einzelne Punkte aus den AGB als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages/AGB im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Enthält diese AGB Lücken, so gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorn herein bedacht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den AGB , auch solche bzgl. seiner Rechtsbeständigkeit ist ausschließlich der Geschäftssitz des Portalbetreibers