Home > AGB Teil 2

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Punkte aus den AGB als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages/AGB im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am
nächsten kommt. Enthält diese AGB Lücken, so
gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was
nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätte man
die Angelegenheit von vorn herein bedacht. Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten aus den AGB , auch solche bzgl. seiner
Rechtsbeständigkeit ist ausschließlich der Geschäftssitz
des Portalbetreibers


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